Der GAV

Seit 1. Juli 2022 ist der GAV LUKS/lups in Kraft

Am 20. November 2019 fand die erste Verhandlungssitzung zwischen den Verbänden und den Arbeitgebern LUKS/lups zum Gesamtarbeitsvertrag (GAV) statt. Während rund zehn Monaten haben sich die Sozialpartner mit den Inhalten und Forumlierung der Arbeitsbedingungen im GAV auseinandergesetzt.

2021 war es dann soweit; das Personal beider Betriebe entschied an einer Abstimmung, ob sie lieber unter einem einseitig veränderbaren Personalreglement arbeiten oder ob sie die sozialpartnerschaftlich vereinbarten Bedingungen mit GAV möchten. In der LUKS sagten 89% der Mitarbeitenden JA zum GAV, in der lups 78%.

Seither werden Umsetzungsfragen gemeinsam durch Arbeitgeber und Arbeitnehmerverbände geklärt.