Für die Rückerstattung muss eine Kopie des Lohnausweises (Jahr!) hochgeladen werden. Die Lohndaten können abgedeckt werden, wir benötigen lediglich die Personalien und den Zeitraum des Lohnbezuges auf dem Dokument. Daraus muss ersichtlich sein, dass in der betreffenden Zeit im Luzerner Kantonsspital oder der Luzerner Psychiatrie gearbeitet wurde.
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