Rückerstattung Lohnabzug Solidaritätsbeitrag

Gesamtarbeitsvertrag (GAV) LUKS/LUPS

Als Mitglied eines vertragsschliessenden Verbandes erhalten Sie den gemäss GAV vom Lohn abgezogenen Solidaritätsbeitrag zurückerstattet. Dazu füllen Sie das unten stehenden Formular vollständig aus.
 
Datenschutzhinweis
Alle erhobenen Daten werden ausschliesslich für die Rückerstattung des Solidaritätsbeitrages verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Das Webformular kann nur erfolgreich gesendet werden, wenn Sie den Nachweis der Arbeitgeberin über die abgezogenen Solidaritätsbeiträge uploaden. Wenden Sie sich an Ihre Personalabteilung (HR).

Ihre Personalien

*monatl. Abzug CHF 2.- / max. CHF 24.- pro Jahr
 

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